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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10 (https://dejure.org/2010,5692)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2010 - 2 M 142/10 (https://dejure.org/2010,5692)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2010 - 2 M 142/10 (https://dejure.org/2010,5692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 BauGB
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten verbunden mit einer "Ertüchtigung" durch Brandwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Baugenehmigung für einen zusätzliche nachteilige Wirkungen für einen Nachbarn verursachenden Wintergarten an einen erst nachträglich legalisierten Gebäudeteil; Inhalt des Prüfungsprogramms im vereinfachten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Wintergarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten verbunden mit einer "Ertüchtigung" durch Brandwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Baugenehmigung für einen zusätzliche nachteilige Wirkungen für einen Nachbarn verursachenden Wintergarten an einen erst nachträglich legalisierten Gebäudeteil; Inhalt des Prüfungsprogramms im vereinfachten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 667
  • ZfBR 2011, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Der Begriff der überbaubaren Grundstücksfläche bezieht sich auch auf ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 B 167.85 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 60.87 -, NVwZ 1987, 1080).

    Auch die in der Umgebung vorherrschende Lage der Gebäude kann sich grundsätzlich Rahmen bildend auswirken (BVerwG, Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 60.87 -, NVwZ 1987, 1080).(Rn.16).

    Der Begriff der überbaubaren Grundstücksfläche bezieht sich auch auf ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 B 167.85 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 60.87 -, NVwZ 1987, 1080).

    Auch die in der Umgebung vorherrschende Lage der Gebäude kann sich grundsätzlich rahmenbildend auswirken (BVerwG, Beschl. v. 15.04.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85

    Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Der Begriff der überbaubaren Grundstücksfläche bezieht sich auch auf ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 B 167.85 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 60.87 -, NVwZ 1987, 1080).

    Der Begriff der überbaubaren Grundstücksfläche bezieht sich auch auf ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 B 167.85 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 60.87 -, NVwZ 1987, 1080).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 10 B 2178/96

    Daueraufbauten; Abstandsrechtliche Behandlung; Geschlossene Bauweise;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Es bleibt offen, ob die Interessenabwägung nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO trotz Verletzung der nachbarschützenden Vorschriften über Abstandsflächen dann zu Gunsten des Bauherrn und zu Lasten des Nachbarn ausfällt, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung nach § 66 BauO LSA (juris: BauO ST) vorliegen (in diesem Sinne: OVG NW, Beschl. v. 30.09.1996 - 10 B 2178/96 - Juris).

    Der Senat kann offen lassen, ob die Interessenabwägung nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO trotz Verletzung der nachbarschützenden Vorschriften über Abstandsflächen dann zu Gunsten des Bauherrn und zu Lasten des Nachbarn ausfällt, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung nach § 66 BauO LSA vorliegen (in diesem Sinne: OVG NW, Beschl. v. 30.09.1996 - 10 B 2178/96 -, Juris).

  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Im Regelfall ist ein Antragsteller auch dann nach § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO kostenmäßig in vollem Umfang zu entlasten, wenn er sein eigentliches Antragsziel erreicht hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2002 - 4 BN 7.02 -, BauR 2002, 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 7 A 2761/06

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsbaugenehmigung betreffend eine Feuertreppe;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 09.06.2001 - 9 UE 1809/97 -, BauR 2002, 987 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 -, ESVGH 45, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1338/93

    (Wintergartenanbau eines Reihenhauses als Wohnzwecken im Sinne des BauGBMaßnG §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Bei Baugrundstücken von kleinem Zuschnitt, dessen planungsrechtlich überbaubare Fläche durch das vorhandene Wohngebäude ausgeschöpft wird, dürfte es eher ihrer Typik entsprechen, dass abstandsflächenpflichtige Gebäude oder bauliche Anlagen über die planungsrechtlich vorgesehene Bebauung hinaus auf dem jeweiligen Grundstück nicht zulässig sind (vgl. VGH BW, Beschl. v. 23.08.1993 - 5 S 1338/93 -, BRS 55 Nr. 52).
  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Eine für den Bauherrn unbillige Belastung kann nur dann vorliegen, wenn die Bebauung oder die sinnvolle Nutzung einer bereits vorhandenen Bausubstanz wegen der objektiven Gegebenheiten des Grundstücks unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 25.06.1999 - 1 EO 197/99 -, BRS 62 Nr. 141).
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 09.06.2001 - 9 UE 1809/97 -, BauR 2002, 987 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 -, ESVGH 45, 233).
  • VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 1809/97

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung; Befreiung von Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 09.06.2001 - 9 UE 1809/97 -, BauR 2002, 987 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 -, ESVGH 45, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 3 S 282/93

    Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächen - Vorliegen einer atypischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10
    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 09.06.2001 - 9 UE 1809/97 -, BauR 2002, 987 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 -, ESVGH 45, 233).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04

    Zu den Voraussetzungen einer Abweichung im Bauordnungsrecht

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

  • VGH Bayern, 23.04.2004 - 20 B 03.3002

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Nichteinhaltung der

  • BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93

    Rechtsmittel

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 2 S 17.08

    Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung, mit der auch die außerschulische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

  • OVG Sachsen, 16.02.1999 - 1 S 53/99

    Bestandsgeschützter Baukörper; Neues Gebäude; Beuprüfung der Abstandsflächen;

  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1995 - 8 S 3520/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94

    Grenzbebauung; Nachbar; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Gauben;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 3 S 2/90

    1. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Fügt sich ein Vorhaben seiner Bauweise nach ein, so kommt es weiter darauf an, ob es sich nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt (vgl. Hahn/Radeisen, BauO Bln, 4. Aufl. 2007, § 6 Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 1995 - 10 B 2445/95 -, BRS 57 Nr. 136, juris Rn. 3; OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2010 - 2 M 142.10 -, BauR 2011, 667, juris Rn. 15).

    Dies folgt schon daraus, dass es für die Feststellung einer faktischen hinteren Baugrenze und einer nicht überbauten Grundstücksfläche auf die vorhandenen Hauptanlagen (Hauptgebäude), nicht dagegen auf die Nebenanlagen ankommt, denen insoweit die maßstabbildende Kraft fehlt (OVG Bln, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 2 B 14.03 -, BRS 67, Nr. 69, juris Rn. 16; Beschluss vom 30. Juli 2004 - OVG 2 N 222.04 -, GE 2004, 1103; OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2010 - 2 M 142.10 -, BauR 2011, 667, juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15

    Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines

    Im unbeplanten Innenbereich strahlt die Geschlossenheit nicht auf die (gesamten) unbebauten Flächen vor und hinter den Gebäudefronten aus (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -).

    Planungsrechtlich ist maßgebend, dass die offene Bauweise unter Doppelhäusern und Hausgruppen die bauliche Einheit "Doppelhaus" und "Hausgruppe" versteht, auf die sich in der offenen Bauweise der seitliche Grenzabstand bezieht, während innerhalb der Einheiten in der geschlossenen Bauweise zu bauen ist (Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, juris RdNr. 14).

    Im unbeplanten Innenbereich strahlt die Geschlossenheit allerdings nicht auf die (gesamten) unbebauten Flächen vor und hinter den Gebäudefronten aus (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, a.a.O. RdNr. 15; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 7. Aufl., § 8 RdNr. 8).

    Für die Zulässigkeit eines Anbaus an ein grenzständig errichtetes Wohngebäude kommt es daher - in bauplanungsrechtlicher Hinsicht - maßgeblich darauf an, ob der Anbau in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche den Rahmen nicht überschreitet, den die Umgebungsbebauung vorgibt (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Diese Aussage zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für die gerichtliche Entscheidung über den Suspensiveffekt gilt selbst dann (in diese Richtung bereits: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.1.2005 - 8 S 2720/04 - juris Rn. 2 und 6 und vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 26.7.2010 - 2 CS 10.465, juris Rn. 2 und 4 und vom 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17 f.; enger: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.11.2010 - 2 M 142/10 - juris Rn. 5; ablehnend: SächsOVG, Beschluss vom 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14, juris Rn. 6), wenn man - was hier nicht zu entscheiden ist - in der Hauptsache davon ausginge, dass die Errichtung eines Gebäudes nicht von der Gebäudenutzung trennbar ist (dazu: Hager in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 49 Rn. 9 m. w. N.; für eine Trennbarkeit allerdings: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144, juris Rn. 20, und im Anschluss daran Urteil vom 13.4.2015 - 3 S 328/15 - VBlBW 2015, 426, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Eine nur teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs kommt in Betracht, wenn die Genehmigung teilbar ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, BauR 2011, 667, RdNr. 5 in Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 12.11.2010 - 2 M 142/10 -, BauR 2011, 667, m.w.N.) dürfen im unbeplanten Innenbereich nach Planungsrecht Gebäude ohne Grenzabstand errichtet werden, wenn sich die Grenzbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB insbesondere hinsichtlich der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23

    Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende

    Im unbeplanten Innenbereich dürfen nach Planungsrecht Gebäude ohne Grenzabstand errichtet werden, wenn sich die Grenzbebauung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB insbesondere hinsichtlich der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wobei eine aus der tatsächlichen Bebauung zu erschließende Bauweise, die einen Grenzanbau ermöglicht, nur durch Hauptgebäude, nicht aber durch Nebengebäude oder Garagen vorgegeben werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. November 2010 - 2 M 142/10 - juris Rn. 13, und vom 24. Februar 2016 - 2 M 159/15 - juris Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15

    Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem

    Bereits in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (2 M 142/10) habe der Senat ausgeführt, dass der Wintergarten den sich aus der Umgebungsbebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB ergebenden Rahmen überschreite.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.11.2010 (2 M 142/10 - BRS 76 Nr. 169, RdNr. 20 in juris, m.w.N.) angedeutet hat, liegen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA für die Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften über Abstandflächen hier aber nicht vor.

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    Diese wiegen jedoch nicht schwerer als das Interesse des Antragstellers und der Allgemeinheit daran, dass von der Vollziehung der - wie dargelegt - nach summarischer Prüfung in rechtlicher Hinsicht zweifelhaften Baugenehmigung (einstweilen) abgesehen wird, um gemäß dem Ziel eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern (vgl. für diese Zielsetzung z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 2 M 142/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

    Im nicht überplanten Innenbereich steuern die Kriterien über das Maß der baulichen Nutzung - in Bezug auf die Höhe - und die überbaubaren Grundstücksflächen - in Bezug auf die Tiefe - den Bereich, der einer grenzständigen Bauweise offensteht (vgl. Dhom/Franz/Rauscher in: Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2019, § 6 Rn. 52; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, Rn. 34, juris; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12. November 2010 - 2 M 142/10 -, Rn. 15, juris; vgl. Beschluss des Senats vom 19. Mai 2020 - 1 MB 16/18, S. 8 f. Beschlussabdruck; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. Oktober 2002 - 5 S 1655/01 -, Rn. 23, juris).
  • VG Halle, 26.02.2018 - 2 A 789/16
    Eine aus der tatsächlichen Bebauung zu erschließende Bauweise, die einen Grenzanbau ermöglicht, kann dabei nur durch Hauptgebäude, nicht aber durch Nebengebäude oder Garagen vorgegeben werden (vgl. hierzu nur OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2010, 2 M 142/10, zitiert aus juris).

    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2010, 2 M 142/10, zitiert aus Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 2 L 32/18

    Baugenehmigung für ein zu Wohnzwecken genutztes Gebäude

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2020 - 1 MB 16/18

    Bauvorbescheid für die Errichtung einer Brandschutzmauer: Zulässige Tiefe eines

  • VG Halle, 26.04.2021 - 2 B 93/21
  • VG Halle, 02.11.2021 - 2 B 240/21
  • VG Schwerin, 01.09.2014 - 2 B 395/14

    Zulässigkeit eines Nachbarantrags gegen eine Baugenehmigung

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